AGB

1. Allgemeines   Unsere Angebote beinhalten Preise, die bei der endgültigen Abrechnung geringfügige Veränderungen nach oben oder unten erfahren können – Veränderungen der Gestehungskosten während der Herstellungszeit (Lohnerhöhungen oder Preiserhöhungen des Rohmaterials) berechtigen uns, auch bereits bestätigte Preise zu erhöhen. – Betriebsstörungen im eigenen oder fremden Betrieb, von dem die Herstellung abhängt, verursacht durch Streik, Maschinenschaden, Versagen der Verkehrsmittel, Stromausfall, Unfall oder sonstige Fälle höherer Gewalt, entbinden uns von der Lieferfrist oder Preisvereinbarung. – Schlechte Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit eines Kunden berechtigen uns, vom Auftrag zurückzutreten oder geeignete Sicherstellungen zu fordern. – Wir sind berechtigt, allfällige Rechenfehler oder sonstige Irrtümer durch nachfolgende Korrektur zu berichtigen.

2. Stornierung   Jede Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen und ist mit einer 50%igen Stornogebühr verbunden. Stornierungen sind NUR vor Druckbeginn möglich.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand   Der schriftlich vereinbarte und unterfertigte Auftrag unterliegt dem österreichischen Recht. Zuständiges Gericht ist Wien.

4. Zahlungskonditionen   Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen prompt netto Kassa zu bezahlen. Bei größeren Aufträgen kann im Bedarfsfall Vorfinanzierung verlangt werden. Die Annahme von Wechseln bleibt immer vorbehaltlich Eskomptfähigkeit. Die anfallenden Spesen werden zu den geltenden Banksätzen verrechnet. Bei Säumigkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a., sowie die Mahn- und Inkassospesen zu berechnen. Bei Rechnungen in das Ausland gelten die angegebenen Euro-Beträge. Zahlungen in der jeweiligen Auslandswährung werden nur bei unveränderter Währungsparität anerkannt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.

5. Verpackung   Rücksendungen von Verpackungsmaterial werden nicht angenommen, Vergütung hierauf wird nicht geleistet.

6. Versand   erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sofern keine Anweisung für den Versand vorliegt, bleibt die Auswahl des Versandmittels unserem Ermessen überlassen. Für Transportschäden und Transportdauer tragen wir keine Verantwortung. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu seinen Kosten abgeschlossen. Die Kosten von Expresssendungen gehen immer zu Lasten des Empfängers. Wenn die Versandverfügung nach unserem Ermessen getroffen wird, trachten wir grundsätzlich, auf billigstem Weg zu versenden, übernehmen jedoch keine Verantwortung hierüber und leisten keinen Ersatz bei zu teurer Versandweise.

7. Lieferungen   Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrags angemessen sein. Mängel können nur innerhalb 14 Tagen reklamiert werden. Mängel eines Teils der Lieferungen können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Schadensansprüche sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Es muss uns die Möglichkeit zur Reparatur oder zu einer Ersatzlieferung gegeben werden. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Rücksendungen werden nur nach vorangegangener Vereinbarung angenommen. Verzögerte Übergabe von Unterlagen (Manuskripten, Bürstenabzügen usw.) durch den Auftraggeber entbindet uns von vereinbarten Lieferfristen. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, Teillieferungen zu machen und zu fakturieren.

8. Technische Vorbehalte   Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Warenmenge müssen vom Käufer angenommen werden. Handelsübliche Farbschwankungen, geringfügige Passdifferenzen und kleine Formatabweichungen bilden keinen Reklamationsgrund. Zähldifferenzen bis zu 2% nach oben oder unten (die Zählung erfolgt maschinell) behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Empfänger nicht zu Preisabzügen.

9. Entwürfe, Originale, Farbfotos, Klischees   Handelsübliche Farbschwankungen und Abweichungen von der Vorlage bilden keinen Reklamationsgrund. Vereinbarte Probedrucke müssen noch nicht die gewünschte Übereinstimmung mit der Vorlage erreichen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf einen weiteren Probedruck, sofern wir uns bereit erklären, die handelsübliche Annäherung an die Vorlage beim Auflagendruck zu erreichen. Die Bezahlung von Beiträgen für Entwürfe, Farbfotos und Reproduktionskosten sichert dem Besteller nur die gesondert zu vereinbarende und begrenzende Exklusivität des Bildmotivs. Entwürfe, Farbfotos, Filme, Klischees bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgefolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

10. Auftragsunterlagen   Für Manuskripte, Entwürfe, Druckstöcke, Diapositive und sonstige Unterlagen haften wir bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernehmen wir für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

11. Urheberrechte   Die Verwendung unserer Bildmotive ohne unsere Genehmigung wird gerichtlich verfolgt. Wenn Druckvorlagen von Auftraggebern beigestellt werden, sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, diese zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern wir sind berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten,  Leistungsschutzrechten, Gewerbeschutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten.

12. Texte, Korrekturabzüge, Autorkorrekturen   Wir berechnen alle notwendigen Kosten für die Realisierung des Auftrags. Sollte sich jedoch aufgrund von zusätzlichen Wünschen eine Mehrarbeit ergeben, so wird diese mit EUR 45,-/Stunde festgelegt. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und druckreif erklärt zurückzustellen. Bei mangelnder Anweisung für den Satz erfolgen Auswahl der Schrifttypen und Satzanordnung nach unserem Ermessen.

13. Namen- oder Markenaufdruck   Wir sind zum Aufdruck unseres Firmennamens oder unserer Markenbezeichnung auf den zur Ausführung gelangenden Verpackungen oder Drucksorten ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

14. EAN-Codes   Die Teilnehmer am EAN-System verzichten auf alle Ansprüche aus leicht fahrlässig verschuldeten technischen Mängeln des Strichcodes im Sinne des ABGB und HGB.

15.   Ansonsten gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des graphischen und papierverarbeitenden Gewerbes Österreichs in der jeweils gültigen Fassung.

16.    Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.

Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druck-/Produktionsauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuelle personenbezogenen Daten zu prüfen.
  3. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.